Strahlenschutz beim Röntgen

Strahlenschutz beim Röntgen – was gilt heutzutage bei Röntgenuntersuchungen?

Zuweilen haben Patienten Vorbehalte gegen das medizinische Röntgen, weil sie gesundheitliche Risiken befürchten. Das muss aber gar nicht so sein, denn der Strahlenschutz wird bei Röntgenuntersuchungen sehr groß geschrieben und ist gesetzlich geregelt. So darf ohnehin nur dann geröntgt werden, wenn ein zielgerichteter Nutzen die Untersuchung rechtfertigt. Dabei gelten der Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung, den die medizinische Indikation rechtfertigt, der Grundsatz der Optimierung sowie der Grundsatz der Dosisbegrenzung.
Ein großer Fortschritt für medizinisch unbedenkliches Röntgen wurde durch digitales Röntgen und die stetige Weiterentwicklung der genutzten Röntgensoftware, wie z.B. der EXAMION X-AQS, erreicht.

Durch die Kombination neuester Hardwaretechnologien und stetig weiter entwickelter Röntgensoftware werden die richtigen Röntgenparameter automatisch eingestellt. Dadurch ist es Ihnen möglich, die Strahlendosis auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren (Grundsatz der Dosisbegrenzung) und so die erhaltene Strahlenbelastung des Patienten bei jeder Aufnahme möglichst gering zu halten (Grundsatz der Optimierung).

Modernes Röntgenequipment unterstützt Sie also dabei, eine Röntgenuntersuchung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und damit auch z.B. des ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“) einhalten zu können. Es werden in der Praxis häufig vorkommende Bedienfehler mit durchdachtem Konzept von Hardware und Software vermieden. Dies dient nicht nur der Gesundheit Ihrer Patienten, sondern auch Ihrer eigenen Gesundheit.

Neben der richtig eingestellten Röntgensoftware gibt es noch einen sogenannten passiven Teil des Strahlenschutzes: Dazu gehört der Einsatz von Röntgenschutzkleidung, wie z.B. Schutzschürzen oder Bleimatten, und die Isolierung des Röntgenraumes. Grundlagen für die notwendige Abschirmfähigkeit des Röntgenraumes sind die Strahlenschutzverordnung / das Strahlenschutzgesetz (StrlSchV/StrlSchG) sowie die DIN 6812. In diesen Vorschriften ist genau geregelt, wie der baulich-konstruktive Strahlenschutz gestaltet sein muss. Maßgeblich für den notwendigen Bleigleichwert ist u.a. die verwendete Spannung der Röntgenröhre [kV] sowie die Betriebsbelastung [maS/Woche].

Bei Auftragsüberlassung ist die Berechnung des notwendigen baulichen Strahlenschutzes Teil unseres Servicekonzepts, sodass Sie hier fachlich kompetente Beratung erhalten und auch bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nicht allein gelassen werden.
Zubehör für zuverlässigen Strahlenschutz von Patienten und Personal erhalten Sie selbstverständlich auch bei uns. Fragen Sie gerne jederzeit bei uns an.