Neuer Röntgenleitfaden für die Kaufuntersuchung von Pferden

Seit dem 1. April 2026 gilt ein neuer Röntgenleitfaden der Gesellschaft für Pferdemedizin, der für die Ankaufuntersuchung beim Pferd ausdrücklich empfohlen wird. Ziel dieses Leitfadens ist es, potenzielle Risiken leichter einschätzen zu können und mehr Sicherheit beim Pferdekauf zu gewährleisten. Der Leitfaden findet Anwendung bei lahmfreien Warmblutpferden ab einem Alter von 3 Jahren. Er dient Tierärztinnen und Tierärzten als Orientierung für die standardisierte Durchführung und Befundung röntgenologischer Untersuchungen im Rahmen der Kaufuntersuchung und soll eine einheitliche Beurteilung der erhobenen Röntgenbefunde fördern.

Statt bisher 18 werden nun 22 Standardprojektionen empfohlen. Ergänzend aufgenommen wurde die zweite Ebene des Fesselgelenks — die 0-Grad-Aufnahme aller vier Fesselgelenke. Bisher war lediglich die 90-Grad-Aufnahme der Region im Leitfaden verankert. Dadurch soll eine präzisere Beurteilung des Fußgelenks hinsichtlich möglicher Pathologien wie Knochenzysten, Fissuren oder Arthrosen ermöglicht werden. Laut der Röntgenkommission bleibt die klinische Untersuchung weiterhin die wichtigste Grundlage zur Bewertung des aktuellen Gesundheitszustands eines Pferdes. Die röntgenologische Untersuchung ist als zusätzliche Maßnahme zu verstehen.

Darüber hinaus beschreibt die GPM in ihrem Leitfaden, wie Röntgenbefunde dokumentiert werden sollten:
•    Katalogisierte Röntgenbefunde mit Lahmheitsrisiko, ausgewiesen als „Risiko“ 
•    Katalogisierte Röntgenbefunde, deren Risiko nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann 
•    Röntgenbefunde, die deutlich von der Röntgenanatomie abweichen, keine Formvarianten darstellen, aber nicht im aktuellen Röntgenleitfaden enthalten sind 

Befunde, die nicht im Leitfaden gelistet sind, werden möglichst detailliert beschrieben, jedoch nicht diagnostisch interpretiert. Dabei werden Struktur, Kontur, Größe, Lokalisation, Form und Anzahl berücksichtigt. Normale und anatomische Befunde werden weiterhin als „ohne besonderen Befund“ dokumentiert. Unklare Befunde, die eine weiterführende röntgenologische Abklärung erfordern, müssen gesondert beauftragt werden und zählen nicht zu den regulären Bestandteilen einer Kaufuntersuchung.

Für Speicherung und Übertragung gilt weiterhin das DICOM-Format.

Quelle:
Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) (2026): GPM Röntgen-Leitfaden 2026. Frankfurt am Main. Verfügbar unter: gpm-vet.de/images/GPM_Roentgen_Leitfaden_2026.pdf (Zugriff: 02.06.2026).